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Kursprogramm12 swch.ch

5 Abmeldung von Veranstaltungen und An- lässen swch.ch Abmeldungen bis 30 Tage vor Veranstaltungs- beginn sind kostenlos. Danach wird die volle Ta- gungsgebühr in Rechnung gestellt. Unfallversicherung Die Kursteilnehmer/innen sind von der Kursorga- nisation gegen Unfall nicht versichert und für den allfällig nötigen Abschluss einer solchen Versiche- rung selbst verantwortlich. Unterrichtszeit Die tägliche Unterrichtszeit beträgt in der Regel 6 Stunden. Wo nichts anderes vermerkt ist, gilt die Fünftagewoche (der Samstag ist frei). Arbeitsbeginn in Schaffhausen (sofern von der Kursleitung nicht anders mitgeteilt) ist am 9.7.12 und am 16.7.12 um 9.00 Uhr. Der Arbeitsbeginn der Kurse, die ausserhalb von Schaffhausen stattfinden, wird von der Kursleitung immer mitgeteilt. An den anderen Kurstagen beginnen die Kurse in der Regel früher. Der tägliche Arbeitsbeginn und das Arbeitsende werden von der Kursleitung zu- sammen mit den Kursteilnehmenden festgelegt. Ihre Investition Die Kurskostenrechnung mit ersten Detailinforma- tionen wird im April 2012 versandt und ist innert 30 Tagen nach Erhalt zu begleichen. Wir weisen Sie darauf hin, dass swch.ch als private Non-Profit-Organisation kostendeckend arbeiten muss; wir erhalten keinerlei direkte Subventionen vom Bund oder von den Kantonen. Die Betreuung in einem Kurs swch.ch ist intensiv und nimmt Bezug auf die individuellen Lernbedürf- nisse der Teilnehmenden. Durchschnittlich wies im Jahr 2010 ein Kurs swch.ch nur 14 Teilnehmende auf. Ab 16 Teilnehmenden dürfen Sie in der Regel damit rechnen, dass Sie von mehr als einer/einem qualifizierten Kursleitenden betreut werden. In den Kurskosten nicht inbegriffen sind die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Bitte erkundigen Sie sich unbedingt bei der Weiterbildungsstelle Ihres Kantons, bei Ihrer Schulgemeinde oder Ihrer Schulleitung nach der Regelung der Übernahme der Kurskosten (evtl. auch Spesen) oder zumindest eines Bei- trages. Es lohnt sich fast immer! Kursunterlagen Das Vademekum (Teilnehmer/Teilnehmerinnen- verzeichnis, Informationen über Kurseröffnungen, Kurslokale, Verpflegungsmöglichkeiten, Rahmen- programm etc.) wird Mitte Juni 2012 direkt von der örtlichen Kursdirektion versandt. Detailinfor- mationen/Unterlagen zum gebuchten Kurs wer- den den Teilnehmenden ungefähr im gleichen Zeitraum direkt von der Kursleitung zugestellt. Kursabmeldung Abmeldungen bis drei Monate vor Kursbeginn sind kostenlos. Danach wird in jedem Fall eine Bear- beitungsgebühr von Fr.  100.– erhoben. Zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr müssen Annul- lationskosten wie folgt belastet werden (Ausnah- men: Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie; schriftliche Abmeldung mit Arztzeugnis, Bestäti- gung nötig): • Abmeldung einen Monat vor Kursbeginn: 20 % des Kursgeldes, mindestens Fr. 250.–. • Abmeldung 14 Tage vor Kursbeginn: 50 % des Kursgeldes, mindestens Fr. 250.–. • Bei Nichterscheinen im Kurs oder vorzeitigem Verlassen des Kurses verfällt das ganze Kursgeld (Ausnahmen siehe oben). Kursorganisation swch.ch Geschäftsstelle Hölstein Bennwilerstrasse 6 · 4434 Hölstein Telefon 061 956 90 70 · Fax 061 956 90 79 info@swch.ch · www.swch.ch Die Geschäftsstelle gibt Auskünfte über die Kurse und ihre Belegung und nimmt An-, Ab- und Um- meldungen entgegen. vom 9. bis 22. Juli 2012 in Schaffhausen Kurssekretariat swch12 · Emmersberg Bachtelstrasse 3 · 8200 Schaffhausen 079 244 24 49 oder 079 244 24 10 info@swch.ch · www.swch.ch Anmeldung Die Anmeldung kann mit der Anmeldekarte aus dem Kursprogramm oder direkt im Internet erfol- gen. Gerne beraten wir Sie telefonisch und neh- men auch auf diesem Weg Ihre Anmeldungen ent- gegen. Die Anmeldung ist verbindlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Für den Fall, dass der gewünschte Kurs bereits ausgebucht ist, besteht die Möglichkeit, sich verbindlich für einen Ersatz- kurs anzumelden. Vor der Anmeldung bitte unbedingt nachprüfen, ob zum Zeitpunkt des Kurses die kantonalen/regi- onalen Ferien schon begonnen haben. Bestätigung Die Aufnahme in einen Kurs wird von der Geschäftsstelle swch.ch möglichst rasch be- stätigt. Sollten Sie innert 10 Werktagen keine Rückmeldung erhalten, rufen Sie bitte an! Vorbehalten bleibt die Streichung ungenügend be- setzter Kurse (1.  Stufe: ca. Ende Januar 2012 für ganz schwach belegte Kurse, 2.  Stufe: ca. Anfang April 2012 für die übrigen Kurse).Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Kursen, die gestrichen werden müssen, werden im Februar 2012 resp. im April 2012 orientiert. Ist ein Kurs beim Eingang der Anmeldung bereits ausgebucht, werden die Interessentinnen und Interessenten möglichst rasch benachrichtigt. Er- satzbuchungen können auch telefonisch vorge- nommen werden. Kurs- organisation