Ein Berufsverband braucht ein Berufsleitbild. Ob auf kantonaler oder interkantonaler Ebene, die Organe des Verbandes haben sich in ihrem konkreten Handeln – bei bildungspolitischen Vorstössen, in Projektgruppen, bei Vernehmlassungen und in der Medienarbeit – an einem breit abgestützten Bezugsrahmen zu orientieren. Als Richtschnur für die Verbandspolitik nennen die Statuten des LCH das Berufsleitbild und die Standesregeln. Das vorliegende Berufsleitbild ist von der Delegiertenversammlung des LCH am 7. Juni 2008 beschlossen worden. Es ersetzt das erste Berufsleitbild von 1993, leicht nachgeführt 1999. Die Neufassung des Berufsleitbilds beruht auf einem mehrjährigen Dialog zwischen den Zentralorganen und allen Mitgliedsorganisationen des LCH.